Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. An seine Anmeldung ist der Reiseteilnehmer bis zur Annahme von Sri Lanka-Trekking 20 Tage ab Datum der Anmeldung gebunden. Der Reisevertrag kommt durch die Reisebestätigung des Reisevermittlers zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reisevermittlers vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Bindungsfrist die Annahme erklären.

2. Bezahlung

2.1. Im Sinne des § 651k Abs. 3 BGB sind bei Buchungen von Pauschalreisen nur Zahlungen und Anzahlungen gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines zu leisten. Bei Sri Lanka Trekking erhalten Sie diesen mit Ihrer Buchungsbestätigung. Damit wird eine Anzahlung von 50% des Reisepreises fällig. Die Restsumme ist ab 28 Tage vor Beginn der Reise ohne nochmalige Aufforderung zu bezahlen. Bei Buchungen innerhalb 4 Wochen vor Abreise überweisen Sie bitte den gesamten Reisepreis. Die Reiseunterlagen werden dem Reiseteilnehmer nach Eingang seiner Zahlung bis spätestens sieben Tage vor Reisebeginn zugesandt.

2.2. Bei nicht vollständiger Bezahlung innerhalb der Fristen besteht für den Kunden kein Anspruch auf Erbringung der Reisevermittlung durch Sri Lanka Trekking. Im übrigen ist Sri Lanka Trekking dazu berechtigt, die Reisevermittlung endgültig zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reiseteilnehmer zu verlangen, wenn dieser sich im Zahlungsverzug befindet – dafür ist jedoch zuerst eine schriftliche Benachrichtigung laut § 326 des BGB von Seiten des Reisevermittlers Voraussetzung, in dem er dem Kunden eine angemessene Nachfrist gewährt.

2.3. Stornoentschädigungen, Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren sowie Versicherungsprämien sind sofort zu bezahlen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in unserer Ausschreibung sowie aus den darauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabsprachen (Änderungen, Ergänzungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Reisevermittlers.

4. Leistungs- und Preisänderung

4.1. Abweichungen und Änderungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Flugzeiten sind vorgesehen, wie auf dem Flugschein angegeben und vom Bundesverkehrsministerium genehmigt. Aufgrund der derzeitigen Überlastung des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen in Einzelfällen nicht ausgeschlossen werden. Reisende, die eine individuelle Verlängerung bei Sri Lanka Trekking gebucht haben, müssen die jeweiligen Flüge selbständig bei der entsprechenden Fluggesellschaft rückbestätigen.

4.2. Sri Lanka Trekking behält sich vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für den Reiseveranstalter und nach Vertragsabschluss die nachfolgenden Preisbestandteile erhöhen oder ändern, und Sri Lanka Trekking dieselben nicht vertreten kann: Devisen- und Wechselkurse sowie behördliche Gebühren oder Abgaben, wie beispielsweise Flughafensteuern. Dies tun wir lediglich in dem Umfang, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten, darunter auch der Treibstoffkosten, oder der Abgaben für bestimmte Leistungen pro Person, bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirken, sofern zwischen dem Zugang der Reisebestätigung beim Kunden und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate vergangen sind. Wir sind verpflichtet, den Kunden bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzperson

5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (Storno). Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Sri Lanka Trekking. Die schriftliche Erklärung des Rücktritts wird aus Beweisgründen empfohlen. Wenn Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, haben wir als Reisevermittler Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, für die von uns getroffenen Reisevorbereitungen und Aufwendungen.

Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig oder ohne erforderliche Dokumente (z. B. Pass), zu den mit den Reiseunterlagen bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen einfindet.

Bei Rücktritt fallen pauschaliert folgende prozentuale Anteile des Gesamtreisepreises pro Person als Stornierungskosten an:

  • Bis 30. Tag vor Reisebeginn: 40%
  • Ab 29. bis einschließlich 15. Tag vor Reisebeginn: 50%
  • Ab 14. Tag vor Reisebeginn: 75%
  • Ab 7. und weniger Tage vor Reisebeginn: 100%
  • Bei Nichtantreten der Reise ohne vorhergehende schriftliche Stornierung oder Abbruch der Reise nach Reisebeginn: 100%
  • Für die von uns gebuchten Langstreckenflüge gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft

5.3. Umbuchungen von Reisetermin, Reiseziel oder Beförderungsart sind nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Storno) zu den in Punkt 5.1. genannten Bedingungen und nachfolgender Neuanmeldung möglich; dies jedoch nur nach Verfügbarkeit. Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,– pro Vorgang.

5.4. Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers: Bei Reiserücktritt ist der zurückgetretene Gast berechtigt, eine Ersatzperson bis zum Reisebeginn zu benennen. Voraussetzung ist, dass diese Person den besonderen Erfordernissen der Reise entspricht und keine anderen Umstände dagegen sprechen. Der zurückgetretene Gast und der neue Reiseteilnehmer haften gemeinsam als Gesamtschuldner gegenüber Sri Lanka Trekking für den Reisepreis. Die durch den Wechsel entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden, betragen jedoch mindestens EUR 50,– Bearbeitungsgebühr.

6. Rücktritt und Kündigung durch Sri Lanka Trekking

Sri Lanka Trekking kann mit sofortiger Wirkung vom Reisevertrag zurücktreten:

6.1. Vor der Reise:
Wenn die im Rahmen der Reiseausschreibung als Teil des Reisevertrages angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird (wobei sich Sri Lanka Trekking vorbehält, die Reise auch beim Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl durchzuführen).
Wenn die im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde.
Wenn Leistungsänderungen für den Kunden zu unzumutbaren Preiserhöhungen führen würden oder ein ordnungsgemäßer Reiseablauf nicht mehr gewährleistet ist.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Die Kündigung erfolgt schriftlich bis spätestens 10 Tage vor Reisebeginn. Der Kunde hat Anspruch auf die volle Erstattung der von ihm bereits bezahlten Beträge. Weitere Ansprüche bestehen nicht. Im Falle der Zahlungsrückstände greift die Stornoentschädigung (Punkt 5.1.).

6.2. Rücktritt vom Reisevertrag des Veranstalters mit sofortiger Wirkung während und nach der Reise aus wichtigem Grund. Wichtige Gründe sind beispielsweise: Wenn der Reiseteilnehmer den vorher bekannt gegebenen Reiseanforderungen nicht genügt oder wenn der Reiseteilnehmer durch sein Verhalten den Reiseablauf nachhaltig stört oder gefährdet und dem auch nach Abmahnung nicht abgeholfen werden kann. In diesen Fällen sind auch die von Sri Lanka Trekking bzw. vom Reiseveranstalter eingesetzten Reiseleiter zur Erklärung der Kündigung bevollmächtigt. Minderungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Sri Lanka Trekking behält den Anspruch auf den Reisepreis, abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Verwendung von Leistungen.

7. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird eine Reise durch höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, und war dies beim Abschluss des Reisevertrages nicht vorhersehbar, so können sowohl Reisevermittler, Reiseveranstalter als auch Kunde den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. Bei Kündigung kann der Reisevermittler für bereits erbrachte Leistungen (bzw. für Leistungen zur Beendigung der Reise) eine angemessene Entschädigung vom Kunden verlangen.

8. Versicherungen

Sri Lanka Trekking empfiehlt Ihnen den Abschluss eines Pakets mit Reisekranken- und Reiserücktrittskosten- sowie Reisegepäck-Versicherung oder zumindest einer Reiserücktrittskosten-Versicherung, um gegen die in Punkt 5.1. aufgeführten Stornoentschädigungen bei Reiserücktritt bis auf einen Selbstbehalt versichert zu sein.

9. Haftung des Reisevermittlers

9.1. Wir stehen im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reiseplanungsvorbereitung und
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen.

Die im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser erbrachten Beförderung im Linienverkehr, für die Ihnen ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt wurde, sowie die konkrete Ausführung der Reiseleistung vor Ort erbringen wir als Fremdleistung. Wir stehen daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung/die Reiseausführung selbst ein. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen bzw. nach den Bestimmungen des Reiseveranstalters. An Unternehmungen mit besonderem Risiko, wie Trekkingtouren, Bootsfahrten oder fakultativen Ausflügen beteiligt sich der Kunde auf eigene Gefahr.

9.2. Beschränkung der Haftung: Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Reisevermittler herbeigeführt worden ist oder soweit der Reisevermittler für einem dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

9.3. Kurzfristige Verzögerungen infolge landestypischer Besonderheiten stellen keinen Reisepreis-Minderungsgrund dar.

9.4. Die Haftung hinsichtlich der beschriebenen Reiseleistung, trifft ausschließlich den Reiseveranstalter in Sri Lanka.

10. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung.

11. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende ausschließlich gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Sri Lanka Trekking haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch nicht, wenn Sie uns mit der Besorgung betraut haben, es sei denn, dass die Verzögerung von uns zu vertreten ist. Sir Lanka Trekking steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt zu unterrichten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung von Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden. Sri Lanka Trekking haftet nicht für Kosten, die daraus entstehen, dass der Kunde nicht auf eine nicht-deutsche Staatsangehörigkeit hingewiesen hat.

13. Selbstverpflichtungserklärung

Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.

14. Allgemeines

Der Empfänger der Reisedokumente ist verpflichtet, seine empfangenen Unterlagen umgehend auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und bei fehlerhafter Ausstellung sofort zu reklamieren. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand

Der Reisende kann Sri Lanka Trekking nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen durch Sri Lanka Trekking gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reisevermittlers maßgebend.

16. Vermittler

Sri Lanka Trekking
Freisenbruch 25
44867 Bochum

Telefon: +49 (0)234 971 09957
E-mail:  info@srilanka-trekking.com
Web:     www.srilanka-trekking.com

Ust-IdNr.: 43 150 678 827
Steuernummer: 350/5168/1682
Gerichtsstand: Bochum

Stand: Januar 2023

Sri Lanka Trekking

Freisenbruch 25
44867 Bochum
Tel.: +49 (0)234 971 09957

Norman Moll
moll@srilanka-trekking.com

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